Was bedeutet AZAV?
AZAV-Maßnahmen im Bereich Kinderpflege, Sozialassistenz und Erzieherausbildung sind staatlich zugelassene Weiterbildungen und Umschulungen, die durch Bildungsgutscheine förderfähig sind und auf die berufliche Eingliederung sowie Qualifizierung in sozialen Berufen abzielen. Förderbar sind sowohl Erstausbildungen als auch berufliche Weiterbildungen und Umschulungen für Berufsanfänger, Quereinsteiger sowie für Arbeitssuchende.
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) sorgt dafür, dass Bildungsträger und ihre Maßnahmen Qualitätsstandards erfüllen und förderfähig sind. Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die gezielte Qualifizierung für den Arbeitsmarkt, insbesondere im sozialen und pädagogischen Bereich.
AZAV- zertifizierte Bildungsgänge am Emschertal- Berufskolleg der Stadt Herne
Kinderpflege
Die Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/ zum staatlich geprüften Kinderpfleger dauert am EBK in der Regel zwei Jahre in Vollzeit. Sie enthält Praktika und theoriegeleitete Phasen. Sie bereiten auf die Tätigkeit v.a. in Kindertagesstätten vor und dient häufig als Einstieg in die Erzieher*innenausbildung.
Sozialassistenz
mit dem Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung von Grundschulkindern
Die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin/ zum staatlich geprüften Sozialassistent mit dem Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung dauert am EBK in der Regel zwei Jahre in Vollzeit. Sie enthält Praktika und theoriegeleitete Phasen. Sie bereiten auf die Tätigkeit v.a. in der OGS vor und dient zudem als Einstieg in die Erzieher*innenausbildung.
Erzieher*innenausbildung
Die Erzieher*innenausbildung ist über die AZAV besonders als Umschulung förderfähig, etwa über Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur, da alle Fachschulen des Sozialwesens an Berufskollegs für diese Maßnahmen zertifiziert sein müssen.
Die konsekutive Ausbildungsform findet in den beiden ersten Jahren als schulische Ausbildung statt. In dieser Zeit werden Praktika im Umfang von 16 Wochen in zwei verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialpädagogik absolviert. Nach einer theoretischen Prüfung am Ende der zwei Jahre, erfolgt das Anerkennungsjahr/ Berufspraktikum, das vorrangig in einer gewählten Einrichtung stattfindet. Dieser Ausbildungsteil wird vergütet. Am Ende des Berufspraktikums findet eine praktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
Bei der praxisintegrierten Ausbildungsform werden schulische und praktische Anteile der Ausbildung auf drei Jahre verteilt. Auch hier werden anteilig zwei Arbeitsfelder berücksichtigt. Die Ausbildung erfordert einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger; die gesamte Ausbildungszeit wird vergütet. Am Ende des dritten Jahres finden sowohl die theoretische als auch die fachpraktische Prüfung (Kolloquium) statt.