Bildungsgutschein/AZAV

Bildungsangebote mit Bildungsgutschein (AZAV) am EBK Berufskolleg Herne

Am Emschertal‑Berufskolleg der Stadt Herne (EBK) können ausgewählte Bildungsgänge im Sozialwesen über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert werden. Ein Bildungsgutschein übernimmt die gesamten Lehrgangskosten und richtet sich an Menschen, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht oder sich beruflich neu orientieren möchten, sofern sie wieder als ungelernt gelten (Prüfung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter). Dazu gehört auch, wenn man keine Berufsausbildung absolviert hat oder die Ausbildung mehr als vier Jahre zurückliegt.

Förderfähige Bildungsgänge am EBK

Im Falle einer Förderung entstehen keine Weiterbildungskosten. Alle Angebote ermöglichen einen qualifizierten Einstieg oder beruflichen Neustart im sozialen Bereich.

Was bedeutet AZAV?

Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) stellt sicher, dass Bildungsträger und ihre Maßnahmen hohe Qualitätsstandards erfüllen und dadurch förderfähig sind. AZAV‑zertifizierte Maßnahmen dienen der beruflichen Eingliederung, der Qualifizierung und der Umschulung, insbesondere in sozialen und pädagogischen Berufen.

Förderfähig sind:

  • Erstausbildungen
  • berufliche Weiterbildungen Umschulungen für Berufsanfänger, Quereinsteiger und Arbeitssuchende – ob die Fördervoraussetzungen vorliegen, prüfen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter

AZAV-zertifizierte Bildungsgänge am Emschertal- Berufskolleg der Stadt Herne

Kinderpflege (2-jährige Berufsfachschule)

Die Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum staatlich geprüften Kinderpfleger dauert am EBK zwei Jahre in Vollzeit. Sie verbindet praktische Einsätze in Kindertagesstätten mit theoriegeleiteten Unterrichtsphasen und bereitet gezielt auf Tätigkeiten in Kitas vor. Häufig dient sie zudem als Einstieg in die weiterführende Erzieher*innenausbildung.

Sozialassistenz – Schwerpunkt OGS (2-jährige Berufsfachschule)

Die zweijährige Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin bzw. zum staatlich geprüften Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung von Grundschulkindern findet ebenfalls in Vollzeit statt. Sie umfasst Praktika in Offenen Ganztagsschulen sowie theoretische Unterrichtsphasen und bietet, wie die Kinderpflege, einen idealen Einstieg in die Erzieher*innenausbildung.

Erzieher*innenausbildung (konsekutiv & PIA)

Die Erzieher*innenausbildung ist über die AZAV besonders als Umschulung förderfähig, etwa über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit, da alle Fachschulen des Sozialwesens an Berufskollegs für diese Maßnahmen zertifiziert sein müssen.

Die konsekutive Ausbildungsform findet in den beiden ersten Jahren als schulische Ausbildung statt. In dieser Zeit werden Praktika im Umfang von 16 Wochen in zwei verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialpädagogik absolviert. Nach einer theoretischen Prüfung am Ende der zwei Jahre, erfolgt das Anerkennungsjahr/ Berufspraktikum, das vorrangig in einer gewählten Einrichtung stattfindet. Dieser Ausbildungsteil wird vergütet. Am Ende des Berufspraktikums findet eine praktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.

Bei der praxisintegrierten Ausbildungsform werden schulische und praktische Anteile der Ausbildung auf drei Jahre verteilt. Auch hier werden anteilig zwei Arbeitsfelder berücksichtigt. Die Ausbildung erfordert einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger, die gesamte Ausbildungszeit wird vergütet. Während der drei Jahre besuchen die Auszubildenden kontinuierlich die Schule und arbeiten parallel in ihrer Kindertagesstätte. Am Ende des dritten Jahres finden sowohl die theoretische als auch die fachpraktische Prüfung (Kolloquium) statt.

Ablauf der Bewerbung mit Bildungsgutschein am EBK

Für Interessent*innen, die einen Bildungsgutschein einlösen möchten, gilt am EBK folgender Anmeldeprozess:

1. Terminvereinbarung

Kontaktaufnahme mit unserer AZAV‑Beauftragten: Angelina Hagen,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

2. Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen

Anhand der mitgebrachten Unterlagen (z. B. Zeugnisse, Praktikumsnachweise) prüft die AZAV‑Beauftragte, ob die Voraussetzungen für den gewünschten Bildungsgang erfüllt sind.

3. Beantragung der Maßnahmennummer

Die AZAV‑Beauftragte beantragt mit dem Bildungsgutschein die erforderliche Maßnahmennummer, damit der Gutschein für den Bildungsgang genutzt werden kann.

4. Beratungs- und Anmeldegespräch

Im persönlichen Gespräch werden der Bildungsgang vorgestellt, offene Fragen geklärt und alle notwendigen Unterlagen besprochen. Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Bildungsgangs.

5. Bearbeitung des Bildungsgutscheins

Nach Prüfung der Aufnahmevoraussetzung und des Gutscheins stellt die Schule das Aufnahmeschreiben aus.

6. Einreichung des Bildungsgutscheins

Die Interessent*innen reichen den Bildungsgutschein beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ein und holen die Genehmigung vor Beginn der Maßnahme ein.

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein kann ausgestellt werden, wenn:

  • die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden
  • eine Beratung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit stattgefunden hat
  • die Maßnahme und der Träger (EBK) AZAV‑zertifiziert und zugelassen sind

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihren Arbeitsvermittler im Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Diese entscheiden im Einzelfall, wer einen Bildungsgutschein erhält.

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