Infos zum BaföG

Wer kann Schüler-BAföG beantragen?

Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von

  1. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
  2. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],

Im Klartext zu 1:

Sie können Schüler-BAföG beantragen, wenn Sie unsere Bildungsgänge

  • Berufsorientierungsjahr
  • Berufsvorbereitungsjahr

besuchen.
Hierbei erhalten Sie nur dann Förderung, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.

Schüler/innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn

  • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z. B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist,
  • sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
  • sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Im Klartext zu 2:

Sie können Schüler-BAföG beantragen, wenn Sie unsere Bildungsgänge

  • Kinderpflegerin / Kinderpfleger oder Sozialhelferin / Sozialhelfer
  • ITA und Fachhochschulreife
  • Erzieherin/Erzieher und Allgemeine Hochschulreife
  • KTA und Allgemeine Hochschulreife
  • ITA und Allgemeine Hochschulreife

besuchen.


Die Leistungen nach dem BAföG sollen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beantragt werden. Der Antrag kann sowohl von den Auszubildenden selbst, sofern sie das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I), als auch von ihren gesetzlichen Vertretern gestellt werden.

Die Formblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich, die auch die BAföG-Anträge bearbeiten und entscheiden, ob Auszubildende Leistungen nach dem BAföG erhalten.

Stadt Herne

Der Oberbürgermeister
Amt für Ausbildungsförderung
Hauptstr. 241
44649 Herne

Tel.: 02323/16-3408
Fax: 02323/16-3129
E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Stadt Bochum

Die Oberbürgermeisterin
Amt für Ausbildungsförderung
Junggesellenstr. 8
44787 Bochum

Postanschrift:
44777 Bochum

Tel.: 0234 - 910 (0)
Fax: 0234 - 9101436
E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

   
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