Fachschule Sozialpädagogik

Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher
und
Fachhochschulreife

Berufsbild

Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Diensten und Einrichtungen der ambulanten und‘ stationären erzieherischen Jugendhilfe, in Feldern der Jugendsozialarbeit, in der Jugendkulturarbeit sowie in Feldern der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche. In diesen Arbeitsfeldern übernehmen sie Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben.

Zu den Aufgaben von Erzieherinnen und Erziehern in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gehört u.a.

  • Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Entwicklung zu unterstützen,
  • ihr soziales Verhalten und Handeln zu fördern,
  • ihr Urteilsvermögen zu stärken,
  • ihr schöpferisches Tun anzuregen.
Besonderheiten des Bildungsgangs

Große Bedeutung haben personale Aspekte der Schülerinnen und Schüler wie z.B. die Übernahme von Verantwortung für Kinder und Jugendliche, Einfühlungsvermögen sowie die Fähigkeit zur kritischen Selbst- und Fremdwahrnehmung. Die Arbeit im Team, in Projekten und fächerübergreifenden Unterrichtsformen ist demnach ein zentraler Bestandteil der Ausbildung. Darüber hinaus werden Theorie und Praxis eng miteinander verbunden: es werden in den verschiedenen Lernfeldern Praktika vorbereitet und ausgewertet und die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Praxisbesuchen betreut. Zudem werden praxisbezogene Inhalte und Fragestellungen im Unterricht erörtert.


Voraussetzungen

Die Ausbildung beginnen kann, wer

  • die Fachoberschulreife besitzt und über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Ein fehlender Berufsabschluss kann ersetzt werden u.a. durch

  • den erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachoberschule für Sozialpädagogik,
  • den Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule im Sozial- und Gesundheitswesen.


Für Abiturienten/innen gelten gesonderte Regelungen.

Unterricht

Der dreijährige Ausbildungsgang gliedert sich

  • in einen 2jährigen, überwiegend fach- theoretischen Abschnitt mit insgesamt 16 Wochen Praktika in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und
  • in einen einjährigen, schulisch begleiteten fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (bezahltes Berufspraktikum).
 Kurse / Fächer

 Berufsbezogener Bereich

Didaktik und Methodik der Sozialpädagogischen Praxis

Erziehungswissenschaften

Medienerziehung

Musik

Spiel

Sprache(n) / Medien

Natur/kult. Umwelten

Projektarbeit / Betreuung

Praxis / Praktikumsbetreuung

Recht/Organisation/Verwaltung

Gesundheit / Bewegung

Englisch

Mathematik

Naturwissenschaften

 Berufsübergreifender Bereich

Deutsch / Kommunikation

Politik/Gesellschaftslehre

Religionslehre

 

 

Prüfung

Der zweijährige schulische Ausbildungsteil wird durch ein staatliches Fachschulexamen abgeschlossen. Der einjährige fachtheoretische Ausbildungsabschnitt wird durch ein Kolloquium abgeschlossen.

Abschluss

„Staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher“

 

   

Flyer Fachschule

Fachschule Sozialpädagogik v.01.2012

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