Zweijährige Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen

Staatlich geprüfter Kinderpfleger /
Staatlich geprüfte Kinderpflegerin

 
 
 

 

 Kurz und knapp...

Zugangsvoraussetzung

Mindestens Hauptschulabschluss

Dauer

2 jahre


Abschluss

Mittlerer Schulabschluss (alle Fächer mindestens ausreichenden Leistungen oder nur in einem Fach eine mangelhafte Leistung)

Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe:

  • in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch mindestens gute Leistungen oder
  • in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch und in drei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt wurden. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch können durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.

Der Berufsabschluss nach Landesrecht wird durch eine Abschlussprüfung erworben.


Anschlussmöglichkeit

Wer die Prüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger" zu führen.
  • Kinderpfleger/-in als Mitarbeiter/-in von Sozialpädagogen, Erziehern usw.
  • Mit dem mittleren Schulabschluss (FOR) kann z.B.
    • die Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen (Eintritt in Klasse 12; Abschluss: Fachhochschulreife-FHR)
    • die Fachschule für Sozialpädagogik (Abschluss: Fachhochschulreife- FHR und Berufsabschluss Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher)
besucht werden.
  • Mit dem mittleren Schulabschluss (FOR) und der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe kann z.B.
    • das Berufliche Gymnasium Erzieherin / Erzieher und AHR (Abschluss: Abitur und Berufsausbildung)
besucht werden.

 

Das erwartet Dich:

Die Unterrichtsinhalte werden in Praktika, die Du im Kindergarten absolvierst, umgesetzt und in diesen überprüft. Hierbei gilt es, die eigene berufliche Qualifikation zu erlernen und zu überprüfen. Unterstützung erfährst Du hierbei in Beratungsgesprächen durch Lehrer/innen sowie den Kooperationspartnern, die während des Praktikums für Dich zuständig sind.

Ziel ist es, dass Du in der Lage bist, den Kindergarten-Alltag mitzugestalten und im Team mitzuorganisieren, da Du sozialpädagogische Fachkräfte unter Anleitung bei der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder unterstützt.

Daher bietet Dir diese Ausbildung den Erwerb folgender Kompetenzen: 

  • angemessener Umgang mit Kindern
  • Einschätzen des Entwicklungsstandes eines Kindes
  • Erkennen von Defiziten/Anbieten von Fördermöglichkeiten 
  • Dokumentation pädagogischer Erkenntnisse

Den Erwerb dieser Kompetenzen musst Du in einer Berufsabschlussprüfung belegen. In dieser kann jedes Unterrichtsfach als Prüfungsfach herangezogen werden, was verdeutlicht, dass alle Unterrichtsfächer eine Gleichwertigkeit besitzen.

Das erwarten wir von Dir:

Wenn Du Dich für diese Berufsausbildung in schulischer Vollzeit entscheiden solltest, dann setzen wir ein Interesse am Umgang mit Kindern im Kindergartenalter voraus. Es sollte Dir wichtig sein, sie in ihrem Selbstständigwerden pädagogisch sinnvoll durch Spiel, Erziehung, Bildung sowie Pflege/Versorgung zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern, um ihnen den weiteren Lebensweg zu ebnen.
Du solltest Freude an den Bereichen Sport, Gestalten, Musik sowie Gesundheitsförderung und Kochen/gesunde Ernährung besitzen, da sie in der Ausbildung eine wichtige Rolle spielen.
Weil du für Kinder ein Vorbild sein wirst und sie hinsichtlich des Spracherwerbs unterstützt, solltest du die deutsche Sprache gut beherrschen.
Kenntnisse in Englisch und Mathematik tragen zum Erwerb der Fachoberschulreife bei.
Eigenschaften wie Verantwortungsbewusstsein, Kritikfähigkeit, Zuverlässigkeit, Aufgeschlossenheit, Teamfähigkeit und Kompromissbereitschaft sowie Organisationsvermögen solltest Du zudem mitbringen.

Rahmenbedingungen

Die Praktika sind verpflichtend und belaufen sich auf insgesamt 16 Wochen (15 Wochen im Kindergarten, 1 Woche bei einer/einem Tagesmutter/-vater). Da sie eine Zugangsvoraussetzung für die Berufsabschlussprüfung sind, können versäumte Praktikumszeiten nur mit ärztlichem Attest z. B. in den Ferien nachgeholt werden. Ansonsten ist eine Weiterführung der Ausbildung nicht möglich. Auch der Verlust eines Praktikumplatzes bedeutet das vorzeitige Ausbildungsende.

Da der Schwerpunkt dieser Ausbildung in der sozialpädagogischen Grundausbildung in allen Unterrichtsfächern liegt, sollte sie als Einstieg in das Berufsfeld „Erziehung“ angesehen werden. Ein erfolgreicher Berufsabschluss mit der Möglichkeit des Erwerbs des Mittleren Schulabschlusses (ohne/mit Qualifikationsvermerk) kann der Vorbereitung auf den Besuch der „Fachschule Sozialpädagogik/Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ (Weiterbildung) dienen.