Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher
und
Fachhochschulreife

 

 

 

 

Kurz und knapp...

Zugangsvoraussetzung

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung (Kinderpflege/Sozialassistenz)

       oder

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine einschlägige Berufstätigkeit von mind. 5 Jahren; Einzelfallentscheidung 

       oder

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein einschlägiges berufliches Praktikum (mind. 6 Wochen Vollzeitbeschäftigung oder 480 Stunden Teilzeitbeschäftigung); Einzelfallentscheidung

       oder

  • ein erfolgreicher Abschluss der zweijährigen Fachoberschule für Sozialpädagogik

        oder

  • Allgemeine Hochschulreife und ein einschlägiges berufliches Praktikum (mind. 6 Wochen Vollzeitbeschäftigung oder 480 Stunden Teilzeitbeschäftigung; Einzellfallentscheidung
  • Nachweis der persönlichen Eignung, der durch Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach §30 BZRG zu erbringen ist. Das Ausstellungsdatum darf dabei drei Monate nicht überschreiten

(§28 Bass Anlage E)



Dauer

3 Jahre

Abschluss

  • Fachhochschulreife
  • Berufsabschluss nach Landesrecht "Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher"

Anschlussmöglichkeit

  • Studium an allen Fachhochschulen und Hochschulen mit entsprechenden Studiengängen
  • Einstieg in die Berufstätigkeit

     

Das erwartet Sie:

Erzieherinnen und Erzieher nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre in verschiedenen Arbeitsfeldern selbstständig wahr. Diese Arbeitsfelder sind Tageseinrichtungen für Kinder, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der offene Ganztagsbereich und Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe. Die Ausbildung vermittelt eine theoretische und praktische Ausbildung in zwei Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe.

Der berufsübergreifende Lernbereich ist Bestandteil des handlungs- und kompetenzorientierten Lernens an Fachschulen und beinhaltet die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften.

Der berufsbezogene Lernbereich umfasst die Lernfelder „Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln / Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten / Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern / Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten / Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen / Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren“.

Zentrale berufliche Handlungsaufgaben von Erzieherinnen/ Erziehern stellen den Berufsbezug jedes Lernfeldes her.
Weitere Fächer leisten ihren spezifischen Beitrag zur Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen:

  • Projektarbeit (im zweiten Ausbildungsjahr)
  • Religionslehre/Religionspädagogik
  • Vertiefungsbereich (wird noch definiert)
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Dem Lernort Praxis kommt eine zentrale Stellung bei der Professionalisierung von Fachkräften zu. Erfahrungen in verschiedenen Arbeitsfeldern sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Dabei kommt der Qualität der konkreten pädagogischen Arbeit in der Einrichtung eine ebenso wichtige Bedeutung zu wie der Praxisbegleitung. Sozialpädagogische Theorie und Praxis und Praxis sind deswegen so genannte Sperrfächer.

Wir erwarten von Ihnen:

Der pädagogische Berufsalltag einer Erzieherin/eines Erziehers zeichnet sich in hohem Maße durch wechselnde, neue, unvorhersehbare, nicht planbare Herausforderungen aus. Sie sollten deshalb über ein hohes Maß an Flexibilität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit, Entscheidungsfreude und Zuverlässigkeit verfügen. Des Weiteren erwarten wir eine Bereitschaft, sich von Beginn der Ausbildung an offen auf sämtliche Inhalte der Ausbildung einzulassen - ebenso wie die Bereitschaft zur Reflexion des eigenen Handelns (kritische Selbst-/Fremdwahrnehmung).

Die Ausbildung/Weiterbildung können Sie beginnen, wenn Sie den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) besitzen und über eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung (z. B. Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in oder Sozialhelfer/in) verfügen. Ein fehlender Berufsabschluss kann u. a. durch den erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachoberschule für Sozialpädagogik ersetzt werden. Mit einer Hochschul- bzw. Fachhochschulreife und einem einjährigen Praktikum mit mindestens 20 Wochenstunden (oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder einem einschlägigen Bundesfreiwilligendienst) erfüllen Sie ebenso die Zugangsvoraussetzungen.

Rahmenbedingungen

Der dreijährige Ausbildungsgang gliedert sich in einen zweijährigen, überwiegend fachtheoretischen Abschnitt mit insgesamt 16 Wochen Praktika in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und im Anschluss daran in einen einjährigen, schulisch begleiteten fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (bezahltes Berufspraktikum).

Den zweijährigen schulischen Ausbildungsteil schließen Sie durch ein staatliches Fachschulexamen, den einjährigen fachpraktischen Ausbildungsabschnitt durch ein Kolloquium ab. Mit Bestehen beider Prüfungen erlangen Sie die Fachhochschulreife und den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher".

Die Fachhochschulreife berechtigt Sie zu einem Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängen an Hochschulen.

Ein erweitertes Führungszeugnis nach §30 BZRG müssen Sie zu Beginn der Ausbildung vorlegen.

Maßnahmeträger der Agentur für Arbeit können für diese Ausbildung eine Arbeitsförderung erhalten.