Berufsfachschule
Bildungsgänge, die zum Berufsabschluss nach Landesrecht führen und den mittleren Schulabschluss, gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, vermitteln.

Ziel
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird ein Berufsabschluss nach Landesrecht als Kinderpflegerin/ Kinderpfleger oder Sozialhelferin/Sozialhelfer erworben.
Mit dem erfolgreichen Abschluss eines dieser Bildungsgänge in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung als Erzieher/Erzieherin in der Fachschule erfüllt.
Mit der Zulassung zur Abschlussprüfung ist gleichzeitig der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) verbunden, bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikation).
Voraussetzungen
Mindestens Hauptschulabschluss
Besonderheit
Schüler/-innen, die das Berufsgrundschuljahr in der gleichen Fachrichtung erfolgreich durchlaufen haben ist der direkte Eintritt in das zweite Jahr dieses Bildungsganges möglich.
Unterricht
Die Bildungsgänge dauern zwei Jahre.
Außerschulische Praktika im Umfang von 4 bis 16 Wochen sind integriert.









