Berufliches Gymnasium
Berufliches Gymnasium und Berusausbildung
Das berufliche Gymnasium führt zum Berufsabschluss und zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur).

Ziel
Schülerinnen und Schüler erlernen in vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erwerben. Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Betriebspraktika sind verpflichtend vorgeschrieben.
Mit der Doppelqualifizierung stehen den Absolventinnen und Absolventen viele Wege offen: Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Der Berufsabschluss als staatlich geprüfte technische bzw. kaufmännische Assistentinnen und Assistenten oder als staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher bietet interessante berufliche Perspektiven.
Voraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- Eine nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Besonderheit
- Schülerinnen und Schüler, die die volle Fachhochschulreife der zweijährigen Höheren Berufsfachschule am Berufskolleg erworben haben, können unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangsstufe 12 des Abitur-Bildungsgangs aufgenommen werden. Sie müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11) nachweisen.
- Wer den Bildungsgang nach der Jahrgangstufe 11 oder 12 verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen.
Unterricht
Die Assistenten-Bildungsgänge dauern 3 1/4 Jahre.
Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet (sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch sowie Religionslehre und Sport).
In der Jahrgangsstufe 12 muss ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen durchgeführt werden.
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 sind die Abiturprüfung und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung abzulegen.
Der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung zu staatl. geprüften Assistentinnen und Assistenten erfolgt nach einem schulisch begleiteten zwölfwöchigen Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 14.
Die Erzieherinnen und Erzieher absolvieren nach der Abiturprüfung und dem ersten Teil der Berufsabschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 14 ein zwölfmonatiges Berufspraktikum, das mit dem zweiten Teil der Berufsabschlussprüfung endet.
Abschluss
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Berufsabschluss nach Landesrecht
Anschlussmöglichkeiten
- Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Einstieg in die Berufstätigkeit









